Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Leistungsempfänger

1Leistungsempfänger können sein
natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften,
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Bayerischen Staatsforsten.
2Bei gemeinschaftlichen Wiederherstellungsmaßnahmen in Form einer Maßnahmenträgerschaft benötigt der Maßnahmenträger Erklärungen der am Gemeinschaftsprojekt beteiligten Grundstückseigentümer. 3Sofern der Beteiligte nicht selbst Eigentümer ist, benötigt er grundsätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers.