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Vordrucke im Vollzug des Wohngeldgesetzes
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4.
5.
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Text gilt ab: 01.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2027
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4.
Die Wohngeldbehörden dürfen neben den in Nr. 1 genannten amtlichen Vordrucken auch andere Vordrucke (zum Beispiel für Mietbescheinigungen oder Negativbescheinigungen) verwenden.