Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

4. Laufzeit des Schulversuchs

Während der Laufzeit des Schulversuchs können Schülerinnen und Schüler jährlich in das Vorbereitungsjahr an den teilnehmenden Schulen aufgenommen werden, letztmalig zum Schuljahr 2025/2026.