Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Antragsverfahren

1Der Antrag für das Jahr 2023 muss bis zum 31. Mai 2023 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. 2Der Antrag für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Dezember 2023, der Antrag für das Jahr 2025 bis zum 31. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. 3Der Antrag muss den Nachweis über die Förderung des Mehrgenerationenhauses aus dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ (Zuwendungsbescheid des Bundes) enthalten.