Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2175.4-G Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 5. April 2023, Az. 43c-G8300-2022/7768-1 (BayMBl. Nr. 182)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
Bereich erweitern
Teil 2 Verfahren
Bereich reduzieren
Teil 3 Schlussbestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
WoLeRaF
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 05.04.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 3
Schlussbestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten