Inhalt
1.
Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes
1Die sogenannten EfA-Dienste sind nicht verpflichtend an das bayerische Bürgerkonto anzubinden, wenn eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes besteht. 2Die EfA-Dienste im Sinne des Satz 1 können zusätzlich an das bayerische Bürgerkonto angebunden werden.